Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Electric Airport Transfers, Inhaber Vincent Thenhart, Ilse-Weber-Straße 21, 80686 München (nachfolgend „Electric Airport Transfers“) ermöglicht Nutzern über eine eigene Online-Plattform, die Buchung von Fahrdienstleistungen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren auch „AGB“) sind Bestandteil jeder Vereinbarung des Nutzers über Beförderungsverträge mit Electric Airport Transfers. Sie beschreiben auch Einzelheiten der Fahrdienstleistungen.

Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur, soweit der Inhaber von Electric Airport Transfers dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Der Nutzer gibt mit Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars über die Website an Electric Airport Transfers ein Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrags ab („Fahrtwunsch“ des Nutzers). Gegenstand dieses Vertrages ist die Beförderung von Personen oder Sachen zu einem Bestimmungsort.

Electric Airport Transfers übermittelt dem Nutzer zunächst per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der gewünschten Fahrdienstleistung. Damit bestätigt Electric Airport Transfers nur den Eingang des Fahrtwunschs des Nutzers.

Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“ bzw. Buchungsstatus: accepted) von Electric Airport Transfers per E-Mail kommt der Beförderungsvertrags zwischen Electric Airport Transfers und dem Nutzer für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande.

Der Nutzer steht gegenüber Electric Airport Transfers dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine andere Person in seinem Namen an Electric Airport Transfers übermittelt, vollständig und zutreffend sind.

3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Nutzers bzw. Fahrgastes gegenüber dem geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht Electric Airport Transfers diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann in zusätzlichen Kosten für die individuelle Beförderungsleistung resultieren, vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 7 unten.

Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit auch nach Vertragsabschluss durch den Nutzer bzw. den Fahrgast gemäß Ziffer 7 mit den dort beschriebenen Vergütungsfolgen möglich.

4. BEFÖRDERUNGSSICHERHEIT
4.1 GEPÄCK, TIERE

Der Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben werden; die Vergütung für die Beförderungsleistung fällt dann entsprechend höher aus als in der Buchungsbestätigung angegeben (vgl. Ziffer 7 unten).

Electric Airport Transfers kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck und/oder Tieren verweigern. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.

4.2 BEFÖRDERUNG VON KINDERN

Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Nutzer im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernden Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.

4.3 ANGABEN ZU FAHRGAST- UND GEPÄCKANZAHL

Die für das Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich.

Electric Airport Transfers kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach unserer Einschätzung nicht zulassen.

4.4 BEFÖRDERUNGSVERHINDERUNG

Electric Airport Transfers kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (beispielsweise aus anwendbaren Gesetzen resultierende) Anforderungen nach Ziffer 4 vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden.

Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von Electric Airport Transfers aus dem Beförderungsvertrag mit dem Nutzer.

5. STORNIERUNGEN, UMBUCHUNGEN UND NO-SHOW
5.1 STORNIERUNG 

Die Stornierung ist kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als 24 Stunden liegen. Liegen zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit 24 Stunden oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur per E-Mail an Electric Airport Transfers (info@thenhart.de / info@thenhart.de) erfolgen.

5.2 UMBUCHUNGEN

Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum Umgang mit Stornierungen (Ziffer 5.1 zuvor) gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch von Electric Airport Transfers für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann entsprechend bestehen bleiben.

5.3 NICHTANGETRETENE FAHRTEN OHNE ABSAGE (NO-SHOW)

Bei einer nichtangetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber Electric Airport Transfers, nicht hingegen der Vergütungsanspruch von Electric Airport Transfers gegenüber dem Nutzer.

Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.

Bei Flughafenabholungen gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen – soweit für Electric Airport Transfers möglich – zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Ein Anspruch auf Verschiebung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.

6. VERHALTEN IM FAHRZEUG

Für die Fahrdienstleistungen gelten für den Nutzer folgende Verhaltensvorgaben:

Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des Fahrers ist immer Folge zu leisten. Electric Airport Transfers trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Falls der Nutzer im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch den Fahrer erforderlich.

Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Nutzer oder ein Fahrgast dies, so hat der Nutzer die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen.

Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert werden.

7. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
7.1 GRUNDSÄTZE

In der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch von Electric Airport Transfers angegeben.

Wesentliche Faktoren für deren Höhe sind: die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und ggf. -ort.

Zugebuchte Sonderwünsche wie z. B. individuelle Fahrzeugbeschriftung, Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc. können sich preiserhöhend auswirken.

7.2 FAHRTÄNDERUNGEN

Der Nutzer (und auch der Fahrgast) können auch nach Abschluss des Beförderungsvertrags und sogar – soweit für Electric Airport Transfers möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.

Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers bzw. Fahrgastes wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet.

Entsprechend erhöht sich der Vergütungsanspruch von Electric Airport Transfers gegenüber dem Nutzer.

Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

7.3 SONSTIGE ZUSCHLÄGE

Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten bei Flughafenabholungen bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt, bzw. bis 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Wartezeit, wird mit 37,82 EUR (Electric Business) bzw. 63,03 EUR (Electric First) je angefangener Stunde zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

7.4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND TRANSAKTIONSGEBÜHREN

Der Nutzer kann seine Fahrt per Kredit- oder Debitkarte bezahlen.

7.5 MAHNUNGEN, FEHLGEHENDE KREDITKARTENABBUCHUNGEN

Für jede Mahnung kann Electric Airport Transfers eine angemessene Mahngebühr berechnen.

Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet Electric Airport Transfers dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.

7.6 GUTSCHEINE

Gutscheine sind nur einzeln einlösbar und nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 GESAMTHEIT, SCHRIFTFORM

Diese AGB sind die gesamte Vereinbarung zwischen Electric Airport Transfers und dem Nutzer für den Leistungsgegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, elektronische Form oder Textform genügen nicht; das gleiche gilt für eine Änderung oder Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses.

8.2 ÄNDERUNGSVORBEHALT

Electric Airport Transfers ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch einseitige Erklärung durch Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage von Electric Airport Transfers. Die Nutzung der Leistungen von Electric Airport Transfers ist abhängig von der Anerkennung der AGB durch den Nutzer.

8.3 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG UND ABTRETUNG

Der Nutzer kann nur gegen Forderungen von Electric Airport Transfers aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Nutzers.

Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 9.3 Absatz 1 kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Electric Airport Transfers an Dritte abzutreten.

8.4 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Electric Airport Transfers und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

8.5 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.